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EU-Parlament lehnt Tabaksteuerentwurf ab: Reform für Vapes bleibt offen

EU-Parlament lehnt Tabaksteuerentwurf ab: Reform für Vapes bleibt offen
Kiosk Donatus Redaktion•

Das Europäische Parlament hat den Entwurf zur Reform der Tabakbesteuerung am 17. Juni 2026 abgelehnt. Für den Kommissionsvorschlag stimmten 181 Abgeordnete, 439 dagegen; 38 enthielten sich. Der Entwurf sollte auch E-Zigaretten und Nikotinbeutel in einen gemeinsamen europäischen Steuerrahmen einbeziehen. Abstimmungsergebnis des Parlaments

Geplant sind gemeinsame Mindeststeuern

Die Europäische Kommission hatte den Vorschlag am 16. Juli 2025 vorgelegt. Er sieht neue Mindeststeuern für E-Zigaretten, erhitzten Tabak und Nikotinbeutel sowie höhere Mindestsätze für bereits erfasste Produkte vor. Nach dem Konzept sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedstaaten über das allgemeine Preisniveau berücksichtigt werden.

Zusätzlich will die Kommission Rohtabak stärker kontrollieren. Dessen Transport soll in das elektronische System zur Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren aufgenommen werden. Damit sollen Behörden illegale Lieferketten besser erkennen können. Die Kommission begründet die Reform mit Gesundheitszielen, dem Binnenmarkt und der Bekämpfung des illegalen Handels. Reformvorschlag der Kommission

Der Rat muss einstimmig entscheiden

Für Verbrauchsteuern gilt ein besonderes EU-Gesetzgebungsverfahren: Das Parlament wird angehört, die Entscheidung liegt beim Rat. Dort müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen. Das ablehnende Votum des Parlaments beendet das Verfahren deshalb nicht automatisch.

Gemeinsame Mindeststeuern würden zudem keine überall identischen Verkaufspreise schaffen. Der europäische Rahmen setzt Untergrenzen; Mitgliedstaaten können höhere Steuersätze anwenden. Rat der EU zu Verfahren und Mindeststeuern

Am 20. September ist das Verfahren noch offen

Die zuletzt am 20. September 2026 geprüfte Verfahrensakte verzeichnet eine ausstehende abschließende Entscheidung. Sie dokumentiert zugleich das parlamentarische Votum vom Juni. Die vorgesehenen neuen Mindeststeuern aus diesem Entwurf sind somit noch kein verabschiedeter Rechtsakt. Stand des Verfahrens 2025/0580(CNS)

Für Verbraucher lässt sich aus der Juni-Abstimmung daher weder ein neuer Steuersatz noch ein verbindlicher Einführungstermin ableiten. Dafür wäre zunächst der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.