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Liquidsteuer 2026: Auf zehn Milliliter entfallen 3,20 Euro Tabaksteuer

Liquidsteuer 2026: Auf zehn Milliliter entfallen 3,20 Euro Tabaksteuer
Kiosk Donatus Redaktion•

Für E-Liquids gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 ein Tabaksteuersatz von 32 Cent je Milliliter. Damit entfallen auf zehn Milliliter Flüssigkeit rechnerisch 3,20 Euro Tabaksteuer. Die aktuelle Stufe ist Teil der gesetzlich festgelegten schrittweisen Erhöhung. Steuertarif im Tabaksteuergesetz

Was typische Füllmengen bedeuten

Die Rechnung folgt der Flüssigkeitsmenge: Zwei Milliliter ergeben 64 Cent Tabaksteuer, zehn Milliliter 3,20 Euro. Diese Beträge geben ausschließlich die Tabaksteuer an. Aus ihnen lässt sich kein vollständiger Ladenpreis ableiten.

2025 betrug der Satz 26 Cent je Milliliter. Bei zehn Millilitern steigt der rechnerische Steuerbetrag damit um 60 Cent. Zuvor waren es 20 Cent im Jahr 2024 und 16 Cent von Juli 2022 bis Ende 2023. Die Beispiele sind eigene Berechnungen auf Grundlage der gesetzlichen Tarife. § 2 Absatz 1 Nummer 7 TabStG

Auch nikotinfreie Liquids werden besteuert

Für die Steuerpflicht ist ein Nikotingehalt keine Voraussetzung. Das Zollfahndungsamt Dresden erklärte in einer Mitteilung vom 1. April 2026, dass Liquids und Aromen für E-Zigaretten unabhängig davon als Substitute für Tabakwaren besteuert werden, ob sie Nikotin enthalten. Die Besteuerung dieser Produktgruppe begann am 1. Juli 2022. Erläuterung des Zollfahndungsamts Dresden

Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nennt ausdrücklich Nachfüllflüssigkeiten mit und ohne Nikotin. Auf seiner Informationsseite weist es auf die Tabaksteuer und die Verwendung von Steuerzeichen hin. Die Bezeichnung „nikotinfrei“ allein ist damit kein Hinweis auf eine steuerfreie Ware.

Bei der Einordnung eines konkreten Produkts verweist die Behörde auf das zuständige Hauptzollamt. Das ist insbesondere dann die passende Anlaufstelle, wenn unklar ist, ob eine Flüssigkeit unter die steuerrechtlichen Regeln fällt. BVL zu Nachfüllflüssigkeiten und Steuerzeichen